Die Frage, ob im Haus bekannt wird, was in der Wohnung geschehen ist, steht in vielen ersten Gesprächen am Anfang. Über einen Einsatz sprechen wir mit niemandem außer unserem Auftraggeber. Diese Seite beschreibt, wie ein Auftrag in Fockbek abläuft: Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung.
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Schritt für Schritt
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheiden die Ermittlungsbehörden über den Zutritt. Wir betreten die Räume erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft sie freigegeben haben.
- Warum Wischen nicht hilft. Wird nur die Oberfläche behandelt, bleibt der schwierigere Teil zurück. Rückstände sind bis dahin in Fugen, Bodenbelag, Holz und Estrich gezogen. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch dennoch belastet sein; das Auge sagt darüber nichts aus. Ein Lappen verteilt, was oben liegt, und erreicht nicht, was darunter sitzt. Auch der Geruch hängt daran: Er endet dauerhaft, wenn die Quelle im Material entfernt ist.
- Das Vorgespräch. Nützlich ist, was Sie bereits wissen: um welche Räume es geht, wie lange die Wohnung unbewohnt war, ob eine Freigabe vorliegt und wer über den Haushalt entscheidet. Daraus ergibt sich, was für den Termin nötig ist.
- Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung kostet nichts und bindet Sie an nichts. Dabei zeigt sich, welche Teile der Einrichtung bleiben können und welche heraus müssen.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie erhalten vorab ein schriftliches Angebot. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume.
- Die Durchführung. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten; entsorgt wird nur, wofür die Freigabe vorliegt. Zum Abschluss bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation des Einsatzes, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Ob es um eine Tatortreinigung geht oder um die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall: Im ersten Gespräch klärt sich, an welcher Stelle dieser Reihenfolge Sie gerade stehen.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.