Nach einem Leichenfund arbeitet zuerst die Polizei. Gereinigt werden darf erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigeben. Danach beginnt unser Teil: Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung in Flieden, die Wohnung nach einem Todesfall, wenn gewünscht auch die Wohnungsauflösung.
Weil Wischen die betroffene Zone größer macht, statt sie zu beseitigen. Rückstände bleiben nicht auf der Oberfläche liegen. Sie ziehen in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich. Ein Lappen nimmt einen Teil davon auf und verteilt ihn über die Fläche, die vorher unbelastet war. Aus einer kleinen Stelle wird so ein großer Bereich. Sauber aussehen kann der Boden danach trotzdem. Der Anblick sagt nichts über den Zustand im Material. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle darin sitzt. Wir entfernen das Material, in dem etwas steckt, und entsorgen es fachgerecht. Ist die Quelle weg, ist auch der Geruch weg.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb sehen wir uns das zuerst an. Diese Besichtigung kostet nichts. Danach erhalten Sie ein Angebot, und gearbeitet wird erst, wenn Sie zustimmen. Zum Abschluss bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Am Aussehen der Räume lässt sich das nicht ablesen. Eine Fläche kann trocken und unauffällig wirken, während unter dem Belag oder in einer Fuge etwas sitzt. Bei der Besichtigung prüfen wir, wie weit es gegangen ist und was ersetzt werden muss. Betroffene Flächen werden anschließend mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert.
Das hängt vom einzelnen Fall ab. Jede Wohnung ist anders, und pauschale Angaben würden Ihnen nichts nützen. Bei der Besichtigung sagen wir Ihnen, mit welchem Umfang zu rechnen ist.
Für ein erstes Gespräch genügt, was Sie wissen: was passiert ist, wo die Wohnung liegt und ob die Räume freigegeben sind. Alles Weitere klärt sich vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
