Bevor in einer Wohnung überhaupt gearbeitet werden kann, sind zwei Dinge zu klären: ob die Ermittlungsbehörden die Räume freigegeben haben und wer den Auftrag erteilt. Danach richtet sich alles Weitere. Wir übernehmen in Fischbachau die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung.
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Der Weg von der Freigabe bis zur fertigen Wohnung
- Solange ermittelt wird. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet, liegt der Ort in ihrer Zuständigkeit. Wir betreten die Räume erst, wenn die Freigabe vorliegt. Bis dahin lässt sich besprechen, was ansteht, gearbeitet wird nicht.
- Nicht selbst reinigen. Was sich mit Tuch und Reiniger abnehmen lässt, ist die Oberfläche. Darunter bleibt zurück, was in Fugen, Bodenbelag, Holz und Estrich eingezogen ist. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein, und beim Wischen wird verteilt statt entfernt. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material sitzt. Ist sie heraus, verschwindet er dauerhaft.
- Was am Telefon geklärt wird. Nützlich ist, was Sie wissen: um welche Räume es geht, ob eine Freigabe vorliegt, in welchem Zustand die Wohnung ist und ob nur gereinigt oder auch aufgelöst werden soll. Wer als Ansprechpartner auftritt, halten wir ebenfalls fest.
- Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung kostet nichts und bindet Sie an nichts. Sie zeigt, welche Materialien betroffen sind und welchen Umfang eine Auflösung hätte.
- Das schriftliche Angebot. Der Leistungsumfang steht fest, bevor jemand anfängt. Wir arbeiten erst nach Ihrer Zustimmung. Was es kostet, richtet sich nach dem Zustand der Räume.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material wird herausgenommen und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung wird der gesamte Hausrat geräumt, wobei nichts entsorgt wird, bevor dafür die Freigabe erteilt ist. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben.
Ob am Ende eine Reinigung, eine Übernahme der Wohnung oder eine vollständige Auflösung steht, muss vorher niemand entscheiden. Das ergibt sich aus dem Gespräch und der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.