Was eine Reinigung nach einem Todesfall kostet, hängt vom Zustand der Räume ab: davon, wie weit Rückstände in Bodenaufbau und Fugen gezogen sind, wie viele Räume betroffen sind und wie viel Hausrat noch dasteht. Wir übernehmen in Fischach die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die anschließende Wohnungsauflösung. Begonnen wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Der Geruch beantwortet diese Frage. Nach dem Lüften ist er für kurze Zeit fort und steht danach wieder im Raum. Er sitzt nicht in der Luft, sondern in dem, was Rückstände aufgenommen hat: Teppich und Kleber, Dielenfugen, der Estrich unter dem Belag. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein, das Auge sagt darüber nichts. Feuchtes Wischen verteilt die Kontamination über die Fläche, statt sie herauszuholen. Dauerhaft verschwindet der Geruch erst, wenn das durchtränkte Material entfernt ist und die betroffenen Flächen mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert wurden.
Vor jeder Arbeit sehen wir uns die Räume an, diese Besichtigung ist kostenlos. Danach bekommen Sie ein Angebot, in dem der Umfang schriftlich steht, und erst nach Ihrer Zustimmung fangen wir an. Bei einer Wohnungsauflösung fällt zusätzlich ins Gewicht, wie viel Hausrat zu sichten und fachgerecht zu entsorgen ist.
Das lässt sich erst nach der Besichtigung sagen. Eine Tatortreinigung stellt andere Anforderungen als eine Wohnungsauflösung ohne Kontamination, und was in den Böden steckt, zeigt sich am Objekt. Beim Termin vor Ort besprechen wir, welche Arbeiten nötig sind und in welcher Reihenfolge sie laufen.
Nein. Nötig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und uns in die Wohnung lässt. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Treppenhaus vermieden werden.
Für den ersten Schritt genügen ein paar Sätze zur Lage und die Adresse. Daraus ergibt sich der Termin für die Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
