Angehörige und Vermieter rufen mit ganz verschiedenen Fragen an. Die einen wollen wissen, was mit den Sachen eines Verstorbenen geschieht, die anderen, wann die Räume wieder nutzbar sind. Beides liegt bei uns: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall, dazu die Wohnungsauflösung in Fichtenau.
Eine gewischte Fläche ist für das Auge sauber, nicht für das Material. Was an einem Fundort zurückbleibt, liegt nach kurzer Zeit nicht mehr obenauf. Es steht in Fugen, in Holz, unter dem Bodenbelag und im Estrich darunter. Wird nur die Oberfläche behandelt, bleibt die Kontamination in der Tiefe unangetastet, und feuchter Reiniger verteilt einen Teil davon zusätzlich in der Umgebung. Auch der Geruch hält sich, solange seine Quelle im Baustoff sitzt. Deshalb wird betroffenes Material herausgenommen und fachgerecht entsorgt, und erst danach ergibt die Desinfektion der Flächen einen Sinn. Ist die Quelle entfernt, ist der Geruch dauerhaft mit ihr verschwunden.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, und der lässt sich am Telefon nicht beurteilen. Wir sehen uns die Wohnung vorher an, das kostet nichts. Anschließend erhalten Sie ein Angebot über den Umfang der Arbeiten. Begonnen wird, wenn Sie zugestimmt haben.
Ja. Sie erhalten eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der ausgeführten Arbeiten. Diese Unterlagen sind so gehalten, dass Sie sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir die Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft ab. Danach folgt die Besichtigung. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten ausgehändigt. Entsorgt wird ausschließlich, was zuvor freigegeben wurde.
Für den Anfang genügt eine kurze Schilderung: um welche Räume es geht, was bekannt ist und ob eine Freigabe vorliegt. Daraus ergibt sich der Termin für die Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
