Ein einziges Telefonat setzt den ganzen Vorgang in Bewegung, ob es um die Leichenfundortreinigung geht, um die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall oder um eine vollständige Wohnungsauflösung. Alles Weitere folgt daraus in einer festen Reihenfolge. Den Auftrag erteilt die Person, die den Zugang zu den Räumen ermöglichen kann, und sie entscheidet nach einem schriftlichen Angebot.
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Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Die behördliche Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit einem Fundort befasst sind, liegt er in deren Zuständigkeit. Wir betreten die Räume erst, wenn die Freigabe erteilt ist.
- Warum Wischen nicht hilft. Wird allein die Oberfläche behandelt, bleibt zurück, was längst tiefer sitzt: in Fugen, in Bodenbelägen, in Holz, im Estrich. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein, der Anblick sagt darüber nichts. Feuchtes Wischen verteilt Rückstände zusätzlich, statt sie zu entfernen. Auch der Geruch endet erst dann, wenn seine Quelle im Material beseitigt ist. Tatortreinigung ist deshalb Arbeit am Material, nicht am Bild.
- Die erste Schilderung. Im Gespräch hilft, was bekannt ist: welcher Raum betroffen ist, wie lange die Wohnung unbewohnt war, ob eine Freigabe vorliegt und wer den Zugang organisiert.
- Der Termin vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Angebot. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor irgendetwas beginnt. Erst mit der Zustimmung des Auftraggebers fängt die Arbeit an.
- Und dann wird gearbeitet. Belastetes Material wird herausgenommen und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung wird der Hausrat vollständig geräumt. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt. Am Ende stehen eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die bei einer Versicherung eingereicht werden kann.
Wir kommen zum Einsatzort in Fernwald und im Kreis Gießen. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume und wird im Gespräch geklärt.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.