Wenn nach einem Todesfall eine Mietwohnung betroffen ist, steht am Anfang eine praktische Frage: wer den Auftrag erteilt und wer die Räume aufschließt. Diese Seite beschreibt, wie eine Leichenfundortreinigung abläuft, wie wir eine Wohnung nach einem Todesfall übernehmen und was bei einer Wohnungsauflösung geschieht. Für Einsätze in Falkenberg/Elster gilt dieselbe Reihenfolge wie sonst.
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Der Weg von der Freigabe bis zur fertigen Wohnung
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, bleibt in der Wohnung alles unberührt, bis sie den Ort freigibt. Diese Zeit lässt sich nutzen, um den Zugang zu klären: wer beauftragt, wer den Schlüssel hat.
- Nicht selbst reinigen. Was zu tun ist, zeigt sich nicht an der Oberfläche. Rückstände ziehen in Teppich, Fugen, Dielen und Estrich, und ein optisch sauberer Boden sagt nichts über den biologischen Zustand darunter. Wischen verteilt dabei, was entfernt werden müsste. Auch der Geruch hängt an der Quelle im Material und geht erst mit ihr weg. Wie weit die Rückstände reichen und was heraus muss, beurteilen wir deshalb erst, wenn wir die Räume gesehen haben.
- Die erste Schilderung. Am Telefon hilft, was Sie ohnehin wissen: um welche Wohnung es geht, welche Räume betroffen sind, ob die Polizei beteiligt war. Waren Sie selbst nicht dort, reicht auch das, was Ihnen berichtet wurde.
- Ansehen, was zu tun ist. Vor jeder Arbeit sehen wir uns die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts und legt den Umfang fest.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Sie bekommen schriftlich, was gemacht wird. Wir beginnen, wenn Sie zugestimmt haben, nicht vorher.
- Die Arbeit selbst. Belastetes Material nehmen wir heraus und entsorgen es fachgerecht, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Auflösung räumen wir den Hausrat. Papiere, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten; entsorgt wird nichts ohne Freigabe. Unsere Fahrzeuge fahren ohne Firmenbeschriftung vor.
Für eine Tatortreinigung gilt derselbe Ablauf. Eine kurze Schilderung am Telefon genügt, um den Termin für die Besichtigung zu klären.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.