Bevor in einer Wohnung überhaupt gereinigt werden kann, müssen zwei Dinge geklärt sein: ob die Behörden den Ort freigegeben haben und was mit dem Inhalt der Räume geschehen soll. Danach richtet sich, ob eine Tatortreinigung ansteht, ob wir eine Wohnung nach einem Todesfall übernehmen oder ob eine Wohnungsauflösung folgt. Für Falkenberg läuft das in einer festen Reihenfolge ab.
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Schritt für Schritt
- Die behördliche Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort nicht freigegeben haben, beginnt keine Reinigung. Die Freigabe erfahren Sie von den Beamten, die den Fall bearbeiten. Bis dahin bleibt die Wohnung, wie sie ist.
- Die Räume unberührt lassen. Ein Fußboden besteht aus Schichten: oben Teppich, Laminat oder PVC, darunter Kleber, Dämmung, dann der Estrich. Flüssigkeit bleibt nicht oben liegen. Sie findet Nähte, Fugen und Dielenritzen und setzt sich dort fest, wo niemand mehr hinsieht. Eine gewischte Oberfläche sagt deshalb nichts über den biologischen Zustand darunter. Wischen verteilt Rückstände in der Fläche, statt sie herauszuholen. Der Geruch hängt an derselben Quelle und verschwindet dauerhaft, sobald das betroffene Material entfernt ist.
- Das erste Telefonat. Hilfreich ist, was Sie ohnehin wissen: um welche Art Räume es geht, welche Flächen betroffen sind, ob Behörden beteiligt waren und ob die Wohnung anschließend leer übergeben werden soll.
- Wir sehen uns die Räume an. Vor jeder Zusage kommt jemand vorbei und schaut sich den Zustand an. Diese Besichtigung kostet nichts. Der Aufwand richtet sich danach, was sich dort zeigt.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Sie erhalten den Umfang der Arbeiten schriftlich, bevor irgendetwas beginnt. Gearbeitet wird, wenn Sie zugestimmt haben.
- Und dann wird gearbeitet. Bei einer Leichenfundortreinigung kommt kontaminiertes Material heraus, wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Steht eine Wohnungsauflösung an, wird der Hausrat geräumt. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke legen wir beiseite und geben sie an die Berechtigten. Entsorgt wird nichts, bevor die Freigabe dafür vorliegt.
Was in Ihrem Fall nötig ist, lässt sich am Telefon in wenigen Minuten grob einordnen. Alles Weitere ergibt sich aus der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.