Eine Wohnung ausräumen und eine Wohnung reinigen sind zwei getrennte Arbeiten. Beim Leichenfund geht es zuerst um die Reinigung: Rückstände sitzen im Material, nicht im Mobiliar. Wir übernehmen die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, danach auch die Wohnungsauflösung.
Nein, denn das Auge ist hier kein Maßstab. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Was zurückbleibt, zieht in Bodenbeläge, in Fugen, in Holz und in den Estrich. Dort erreicht es kein Eimer und kein Reiniger aus dem Supermarkt. Wischen verteilt die Rückstände auf der Oberfläche, statt sie aus dem Material zu holen. Auch der Geruch hat einen Grund: Er kommt aus der Quelle im Baustoff. Solange die dort sitzt, kehrt er zurück. Ist sie entfernt, ist der Geruch mit ihr weg. Deshalb entfernen wir belastetes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Deshalb sehen wir uns die Wohnung zuerst an. Diese Besichtigung kostet nichts. Danach erhalten Sie ein Angebot, in dem der Umfang schriftlich steht. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Ist die Polizei am Fundort tätig, warten wir deren Freigabe ab. Vorher darf niemand arbeiten. Sobald der Ort frei ist, kommen wir zur Besichtigung. Nötig ist dafür nur jemand, der den Auftrag erteilt und uns Zugang zur Wohnung verschafft. Unsere Fahrzeuge tragen keine Beschriftung, im Haus fällt also nicht auf, wer da ist.
Der Anblick sagt darüber wenig. Ein Raum kann harmlos wirken, während unter dem Belag deutlich mehr betroffen ist. Umgekehrt sieht manches schlimmer aus, als es ist. Wir beurteilen das vor Ort und sagen Ihnen offen, was gemacht werden muss. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür nicht vorliegt.
Ein Anruf mit einer kurzen Schilderung der Lage genügt, damit wir den nächsten Schritt mit Ihnen abstimmen.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
