Zwei Dinge stehen vor jeder Reinigung fest: ob die Ermittlungsbehörden die Räume schon freigegeben haben und wie weit die Arbeit reichen soll. Diese Seite beschreibt den Ablauf einer Leichenfundortreinigung in Eutingen im Gäu, ebenso die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und die vollständige Wohnungsauflösung.
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Was nacheinander passiert
- Warten auf die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheidet sie, ab wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Bis dahin wird dort nichts bewegt und nichts gereinigt.
- Die Räume unberührt lassen. Haushaltsreiniger sind für glatte Oberflächen gemacht. Sie lösen Schmutz, der obenauf liegt, und dort endet ihre Wirkung. Rückstände nach einem Todesfall bleiben nicht oben: sie ziehen in Fugen, Bodenbeläge, Holz und Estrich. Ein Wischtuch verteilt sie dann eher, als es sie entfernt. Deshalb sagt der Anblick einer Fläche nichts über ihren biologischen Zustand. Auch der Geruch sitzt im Material und endet erst, wenn die Quelle daraus entfernt ist.
- Was am Telefon geklärt wird. Nützlich ist eine kurze Schilderung: um welche Räume es geht, wie groß sie ungefähr sind, was vorgefallen ist und ob eine Freigabe vorliegt. Daraus lässt sich einschätzen, welcher Aufwand zu erwarten ist.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an und beurteilt, was zu tun ist. Diese Besichtigung ist kostenlos.
- Was im Angebot steht. Der Umfang wird vorab schriftlich festgehalten. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Abgerechnet wird später aufgeschlüsselt, dazu kommt eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
- Ausführung. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Der Umfang unterscheidet sich je Fall: eine Tatortreinigung bleibt auf die betroffenen Bereiche begrenzt, bei einer Wohnungsauflösung werden die Räume vollständig geräumt und anschließend gereinigt. Papiere, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden dabei gesichert und den Berechtigten übergeben.
Ein kurzes Gespräch reicht, um festzulegen, welche der drei Leistungen Ihr Fall braucht. Die Reihenfolge der Schritte bleibt dabei immer dieselbe.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.