Nach einem Todesfall in einer Wohnung steht für Angehörige zuerst die Frage im Raum, was sie selbst anfassen dürfen. Bei betroffenen Flächen lautet die Antwort: dort beginnt niemand, bevor die zuständige Behörde die Räume freigegeben hat, und danach ist es Sache einer Fachfirma. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung in Eurasburg.
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Schritt für Schritt
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, bestimmt sie, ab wann die Räume wieder zugänglich sind. Eine Tatortreinigung setzt diese Freigabe voraus, bis dahin bleibt der Zustand unverändert.
- Warum die Oberfläche täuscht. Was zurückbleibt, liegt nicht nur auf dem Boden, sondern zieht in Fugen, in Holz, unter den Belag und in den Estrich. Wischt jemand von Hand darüber, wird die belastete Zone größer statt kleiner, weil Tuch und Wasser Rückstände in Bereiche tragen, die vorher unberührt waren. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material sitzt; mit deren Entfernung verschwindet er dauerhaft.
- Das erste Telefonat. Am Telefon genügt eine kurze Schilderung: welche Räume betroffen sind, ob Behörden noch beteiligt sind und wer den Auftrag erteilt und den Zugang zur Wohnung ermöglicht. Mehr braucht es für eine erste Einschätzung nicht.
- Der Termin vor Ort. Jemand von uns sieht sich die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
- Was im Angebot steht. Der Umfang wird schriftlich festgehalten, bevor gearbeitet wird. Erst nach Ihrer Zustimmung beginnt etwas. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage ist die Biostoffverordnung. Je nach Fall bleibt es bei der Reinigung der Wohnung, oder wir räumen sie vollständig.
Zum Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt. Offene Fragen zum Ablauf klären wir im Gespräch, lange bevor eine Entscheidung fällt.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.