Nach einem Leichenfund genügt ein Gespräch, damit alles Weitere in Gang kommt: Jemand sieht sich die Räume kostenlos an, danach liegt ein Angebot vor, und erst nach Ihrer Zustimmung wird gearbeitet. Das gilt für die Leichenfundortreinigung ebenso wie für eine Wohnung nach einem Todesfall oder für die vollständige Wohnungsauflösung in Essen. Begonnen wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Fundort freigegeben haben.
Eine Reinigung von Hand macht die betroffene Fläche größer, statt sie zu beseitigen. Rückstände liegen nicht auf dem Boden, sie sind in Belag, Fugen, Holz und Estrich eingezogen. Wischwasser löst sie an und trägt sie über den Rand der ursprünglichen Zone hinaus, in Anschlussfugen, unter Sockelleisten, in angrenzende Räume. Zu sehen ist danach wenig, die Kontamination liegt nur weiter verteilt. Auch der Geruch bleibt, solange seine Quelle im Material sitzt. Bei einer Tatortreinigung wird das betroffene Material deshalb entfernt und fachgerecht entsorgt, die Flächen darunter werden desinfiziert. Mit der Quelle verschwindet der Geruch dauerhaft.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume und danach, wie weit der Auftrag reicht: nur die Reinigung des betroffenen Bereichs oder die Auflösung der gesamten Wohnung samt Hausrat. Deshalb wird zuerst besichtigt, und diese Besichtigung ist kostenlos. Danach steht der Umfang schriftlich fest, und Sie entscheiden darüber.
Am Anblick nicht. Wie eine Fläche aussieht, sagt nichts über ihren biologischen Zustand, gerade bei Fugen, Dielen oder Bodenbelägen mit Nahtstellen. Das wird bei der Besichtigung geprüft, auch an Stellen, die von oben unauffällig wirken.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung besprochen. Gehört eine Wohnungsauflösung dazu, wird nichts entsorgt, bevor die Freigabe dafür vorliegt.
Die Fahrzeuge der Einsatzteams tragen keine Firmenbeschriftung. Auf Wunsch liegen die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
