Eine Wohnungsauflösung leert Räume. Eine Reinigung entfernt, was in Bodenbelag, Fugen und Estrich gezogen ist. Zwei verschiedene Arbeiten, auch wenn sie in derselben Wohnung anfallen. In Esens übernehmen wir beides: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung danach.
Weil eine Reinigung von Hand die betroffene Zone eher vergrößert, als dass sie sie beseitigt. Ein Tuch nimmt an einer Stelle auf und gibt an der nächsten wieder ab. Aus einem begrenzten Bereich wird eine größere Fläche mit dünner verteilten Rückständen. Sichtbare Sauberkeit sagt dabei nichts über den biologischen Zustand des Materials aus, denn die Kontamination sitzt unter dem Belag, in Fugen und im Estrich. Dorthin reicht kein Wischwasser. Deshalb wird betroffenes Material herausgenommen und fachgerecht entsorgt, die Flächen darunter werden desinfiziert.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume und dem Umfang der Auflösung. Deshalb sieht sich das zuerst jemand vor Ort an, kostenlos. Danach liegt ein Angebot vor, das den Umfang benennt, und erst mit Ihrer Zustimmung beginnt die Arbeit.
Er verschwindet mit seiner Ursache. Geruch hat eine Quelle, und die steckt im Material selbst. Ist dieses Material entfernt, fehlt dem Geruch der Träger, und er kehrt nicht zurück. Die Reinigung erledigt das mit.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung geklärt. Wie viel Fläche betroffen ist und wie viel Hausrat aufzulösen ist, bestimmt den Ablauf. Begonnen wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Bei der Wohnungsauflösung werden Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke gesichert und den Berechtigten übergeben; entsorgt wird nichts, bevor die Freigabe dafür vorliegt. Für die Besichtigung genügt eine kurze Schilderung der Lage am Telefon.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
