Nach einem Leichenfund sagt der Anblick eines Zimmers wenig über den Zustand von Boden und Wänden. Was aufgenommen wurde, steckt im Material, und dort setzen Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung an. Wir übernehmen außerdem Wohnungen nach einem Todesfall und lösen Wohnungen auf. In Erzhausen gilt dieselbe Reihenfolge wie überall, und sie beginnt nicht mit Eimer und Reiniger.
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Schritt für Schritt
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, bleibt die Wohnung zu, bis sie freigegeben wird. Vorher beginnt keine Reinigung.
- Warum Wischen nicht hilft. Fugen, Holzdielen, Teppichrücken und Estrich nehmen auf, was auf sie trifft, und geben es nicht an einen Lappen zurück. Eine Fläche kann trocken und sauber aussehen, während im Aufbau darunter Rückstände sitzen. Wasser und Reiniger verteilen diese Rückstände zusätzlich in die Breite. Auch der Geruch hängt an dieser Quelle: er verschwindet, wenn das belastete Material heraus ist, und nicht vorher.
- Der Anruf. Hilfreich am Telefon sind wenige Angaben: welcher Raum betroffen ist, welcher Bodenbelag liegt, ob die Polizei den Ort freigegeben hat und wer den Auftrag erteilt und uns hineinlässt.
- Besichtigung. Wir sehen uns die Räume an, das kostet nichts. Die Fahrzeuge tragen keine Beschriftung, und wenn Begegnungen im Treppenhaus vermieden werden sollen, legen wir die Termine entsprechend.
- Das schriftliche Angebot. Vor dem ersten Handgriff steht der Umfang schriftlich fest. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Erst nach Ihrer Zustimmung fangen wir an.
- Die Arbeit selbst. Belastetes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Je nach Fall bleibt es bei der Reinigung des Fundorts, oder es folgt die Übernahme der Wohnung bis zur Wohnungsauflösung.
Wenn unklar ist, welcher dieser Fälle vorliegt, ordnen wir das im Gespräch ein, bevor irgendetwas veranlasst wird.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.