Was eine Reinigung nach einem Todesfall kostet, steht vorab nicht fest. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume: wie viele Flächen betroffen sind, welche Materialien Rückstände aufgenommen haben und ob es bei der Reinigung bleibt oder der gesamte Haushalt aufgelöst wird. Diese Seite beschreibt, wie eine Tatortreinigung oder Leichenfundortreinigung in Erndtebrück abläuft, vom ersten Telefonat bis zur übergebenen Wohnung.
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Der Weg von der Freigabe bis zur fertigen Wohnung
- Die behördliche Freigabe. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Fall befasst, beginnt keine Arbeit, solange der Ort nicht freigegeben ist. Diese Entscheidung liegt bei der Behörde.
- Nichts selbst putzen. Ein Bodenbelag schließt nicht dicht ab. An Fugen, Kanten und Sockelleisten laufen Rückstände unter Laminat oder Teppich, dringen in Kleber und Dämmschicht und erreichen den Estrich. Estrich ist porös und hält, was er aufgenommen hat. Die Oberfläche lässt sich blank wischen, am Zustand unter dem Belag ändert das nichts. Ein sauberer Anblick sagt deshalb nichts über den biologischen Befund einer Fläche. Wischwasser verteilt Rückstände zusätzlich in Bereiche, die vorher unberührt waren. Auch der Geruch stammt aus diesen Schichten. Er endet, wenn das getränkte Material heraus ist.
- Der Anruf. Am Telefon genügt eine knappe Schilderung: um welche Räume es geht, welche Flächen betroffen sind und ob die Behörden noch beteiligt sind. Daraus ergibt sich, was der Fall braucht.
- Der Termin vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an und schätzt den Umfang ein. Diese Besichtigung kostet nichts. Die Einsatzfahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung.
- Das schriftliche Angebot. Der Leistungsumfang wird schriftlich festgehalten. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Entsorgt wird nichts, bevor die Freigabe dafür vorliegt. Je nach Auftrag bleibt es bei der Reinigung, oder die Wohnung nach einem Todesfall wird vollständig übernommen, bis hin zur Wohnungsauflösung.
Welche dieser Leistungen ein Fall braucht, lässt sich im Gespräch klären. Die Einordnung selbst kostet nichts.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.