Zwischen dem Auffinden einer verstorbenen Person und der ersten Reinigung liegen Stationen, über die andere entscheiden. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft den Fundort nicht freigegeben haben, bleibt der Raum unangetastet. Erst danach beginnt unsere Arbeit: Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall, auf Wunsch auch die Wohnungsauflösung.
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So geht es weiter
- Warten auf die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, bestimmt sie, wann die Räume wieder zugänglich sind. Vorher beginnt keine Reinigung, auch dann nicht, wenn die Hausverwaltung darauf drängt.
- Nichts selbst putzen. Viele Angehörige lüften erst und wischen dann. Kurz darauf steht der Geruch wieder im Raum, und das ist die eigentliche Auskunft: Er sitzt nicht in der Luft, sondern im Material. Rückstände ziehen in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich ein, dorthin reicht kein Lappen. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Wischen verteilt solche Rückstände, statt sie zu entfernen. Dauerhaft verschwindet der Geruch erst, wenn seine Quelle im Material entfernt ist. Mit der Reinigung ist er damit erledigt.
- Das Vorgespräch. Hilfreich ist, wer den Auftrag erteilt, welche Räume betroffen sind und ob die Freigabe vorliegt. Daraus ergibt sich, was zu tun ist.
- Wir sehen uns die Räume an. Jemand schaut sich die Wohnung vor Ort an, bevor etwas zugesagt wird. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Angebot. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor die erste Arbeit beginnt. Ausgeführt wird nur, was Sie freigegeben haben.
- Die Durchführung. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten; entsorgt wird nichts ohne vorherige Freigabe. Am Ende steht eine aufgeschlüsselte Rechnung mit Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können. Ob der Fall Tatortreinigung verlangt, die Übernahme der Wohnung nach einem Todesfall oder eine Wohnungsauflösung, richtet sich nach dem Zustand der Räume.
Nach diesem Zustand bemisst sich auch der Aufwand, geklärt wird er bei der Besichtigung in Ergoldsbach.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.