Angehörige und Vermieter rufen mit unterschiedlichen Fragen an. Die einen wollen wissen, was mit den persönlichen Dingen in der Wohnung geschieht, die anderen, wann die Räume wieder nutzbar sind. Dahinter steht dieselbe Arbeit: Tatortreinigung beziehungsweise Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die Wohnungsauflösung. Wir fahren dafür nach Erdweg, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Weil sich erst vor Ort beurteilen lässt, wie weit etwas ins Material gegangen ist. Rückstände bleiben nicht oben liegen, sie ziehen in Bodenbeläge, in Fugen, in Holz und bis in den Estrich, und von der Oberfläche her sieht man dem nichts an. Ein Raum kann optisch sauber wirken und biologisch belastet sein. Wer mit Wasser und Reiniger darübergeht, verteilt die Rückstände eher, als dass er sie herausholt. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material steckt; ist das belastete Material entfernt und die Fläche desinfiziert, ist er dauerhaft weg.
Über den tatsächlichen Zustand der Räume, nicht über eine Pauschale. Deshalb sehen wir uns alles vorher an, und diese Besichtigung kostet nichts. Danach bekommen Sie ein Angebot mit dem festgelegten Umfang, und wir beginnen erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung geklärt. Kommt eine Wohnungsauflösung dazu, spielt hinein, dass Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke herausgesucht und den Berechtigten übergeben werden. Entsorgt wird nichts, bevor die Freigabe dafür vorliegt.
Am Anblick nicht. Wie viel in Boden, Wand oder Untergrund gezogen ist, zeigt sich erst, wenn jemand die betroffenen Stellen fachlich prüft. Ein bereits gelüfteter und gewischter Raum kann darunter unverändert belastet sein.
Ein kurzes Gespräch reicht, um die Lage einzuordnen und einen Termin für die Besichtigung zu finden. Die Fahrzeuge, mit denen unsere Teams vorfahren, tragen keine Firmenbeschriftung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
