Wer eine Wohnung nach einem Leichenfund später vermieten oder verkaufen möchte, braucht zuerst Klarheit über den Zustand der Räume. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung, Wohnungen nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung, auch in Erdmannhausen. Der Weg dorthin folgt einer festen Reihenfolge, an der sich Angehörige und Eigentümer orientieren können, die zum ersten Mal damit zu tun haben.
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Die Reihenfolge, in der es abläuft
- Freigabe abwarten. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft den Fundort noch bearbeiten, wird dort nicht gereinigt. Erst mit der Freigabe kann ein Auftrag beginnen.
- Warum Wischen nicht hilft. Das Auge ist hier kein Maßstab. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein, weil Rückstände in Fugen, Bodenbeläge, Holz und Estrich eingezogen sind. Was an der Oberfläche abgewischt wird, verteilt sich dabei, statt zu verschwinden. Auch ein Geruch hält sich so lange, wie seine Quelle im Material sitzt; ist sie entfernt, geht er mit.
- Das erste Telefonat. Hilfreich ist eine kurze Schilderung: um welche Räume es geht, ob die Freigabe vorliegt, wer den Auftrag erteilt und wer den Zugang ermöglicht.
- Die Besichtigung vor Ort. Wir sehen uns die Räume an, bevor etwas geplant wird. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Angebot. Danach steht der Umfang schriftlich fest, und gearbeitet wird erst nach der Zustimmung des Auftraggebers. Am Ende steht eine aufgeschlüsselte Rechnung mit einer Dokumentation, die bei einer Versicherung eingereicht werden kann.
- Die Arbeit selbst. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnung nach einem Todesfall gehören Reinigung und Räumung des Hausrats zusammen; bleibt es bei der Tatortreinigung eines einzelnen Raums, beschränkt sich der Umfang darauf. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten ausgehändigt.
Welcher dieser Schritte in einem Fall ansteht, lässt sich telefonisch klären, bevor jemand die Wohnung betritt. Für die Auskunft am Telefon genügt, was Sie über den Zustand der Räume wissen.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.