Eine Wohnungsauflösung und eine Reinigung sind zwei verschiedene Arbeiten, auch wenn sie dieselbe Wohnung betreffen. Beim Auflösen wird der Hausrat gesichtet und die Räume werden leergezogen, bei der Tatortreinigung geht es um das, was in Böden und Bauteile eingedrungen ist. Wir übernehmen in Erbendorf beides, dazu die Wohnung nach einem Todesfall, und klären vorher, was in Ihrem Fall ansteht.
Weil an der Oberfläche nicht ablesbar ist, wie weit etwas in das Material gegangen ist. Rückstände ziehen in Fugen, unter Bodenbeläge, in Holz und in den Estrich; dort bleiben sie, auch wenn der Raum sauber wirkt. Ein Wischgang verteilt sie eher, als dass er sie entfernt. Auch der Geruch endet erst, wenn die Quelle im Material entfernt ist.
Vom Zustand der Räume, und der lässt sich erst vor Ort beurteilen. Deshalb sehen wir uns die Wohnung zunächst an, ohne dass dafür etwas berechnet wird. Danach steht der Umfang im Angebot, und gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
Am Anblick nicht. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein, weil der entscheidende Teil unter der sichtbaren Schicht liegt. Bei der Besichtigung sehen wir, welche Bauteile betroffen sind und ob eine Leichenfundortreinigung ansteht oder nur die Wohnungsauflösung. Wird aufgelöst, sichern wir Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke und übergeben sie den Berechtigten; entsorgt wird nichts ohne Freigabe.
Das hängt vom einzelnen Fall ab und wird bei der Besichtigung geklärt. Wie viele Räume betroffen sind, wie viel Hausrat zu sichten ist und wie viel Material entfernt werden muss, unterscheidet sich von Wohnung zu Wohnung.
Voraussetzung für den Beginn ist die Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft. Liegt sie vor, genügt für den ersten Austausch eine grobe Schilderung der Lage, alles Weitere ergibt sich bei der Besichtigung vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
