Nach einem Todesfall muss niemand die Räume selbst in Ordnung bringen. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn die Räume geleert werden sollen, die Wohnungsauflösung. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Begonnen wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Wohnung in Engstingen freigegeben haben.
Sie stoßen dabei an eine Grenze, die von außen nicht zu sehen ist. Rückstände ziehen in Fugen, unter Bodenbeläge, in Holz und bis in den Estrich, und dort bleiben sie, während die Fläche darüber längst wieder sauber wirkt. Wischen verteilt solche Rückstände eher, als dass es sie herausholt. Auch der Geruch sitzt nicht im Raum, sondern in der Quelle im Material, und er endet dauerhaft, sobald diese Quelle aus dem Aufbau heraus ist. Wie weit das alles reicht, lässt sich erst beurteilen, wenn jemand die Räume fachlich ansieht.
Aus dem Zustand der Räume und dem Umfang der Arbeit, weshalb eine Zahl vorab niemandem weiterhilft. Wir sehen uns die Wohnung kostenlos an. Danach liegt ein Angebot vor, und gearbeitet wird erst, wenn Sie ihm zugestimmt haben.
Das hängt vom einzelnen Fall ab und wird bei der Besichtigung besprochen. Unsere Fahrzeuge tragen keine Beschriftung, sodass im Haus niemand erkennt, welche Arbeit hier ausgeführt wird.
Am Anblick nicht, denn eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Bei der Besichtigung beurteilen wir daher, ob eine Tatortreinigung nötig ist oder ob eine Wohnungsauflösung ausreicht. Beim Auflösen werden Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke zusammengetragen und den Berechtigten ausgehändigt, und entsorgt wird nichts, solange dafür keine Freigabe vorliegt.
Für ein erstes Gespräch genügt eine knappe Schilderung: um welche Räume es geht, was vorgefallen ist und ob der Ort freigegeben wurde. Alles Weitere ergibt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
