Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft einen Fundort noch nicht freigegeben haben, wird dort nicht gearbeitet. Danach beginnt unser Teil. Wir übernehmen Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, reinigen Wohnungen nach einem Todesfall und lösen Wohnungen auf, auch in Emmering.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheidet sie, wann die Räume wieder zugänglich sind. Bis dahin bleibt alles unberührt.
- Nicht selbst reinigen. Wie weit Rückstände in das Material gegangen sind, lässt sich mit bloßem Auge nicht feststellen. Sie ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Wischen verteilt dann, was darunter liegt, statt es zu entfernen. Auch der Geruch hält sich so lange, wie seine Quelle im Material steckt; ist sie heraus, ist er dauerhaft weg. Welche Bereiche tatsächlich betroffen sind, zeigt erst die Besichtigung.
- Was am Telefon geklärt wird. Nützlich ist alles, was Sie selbst wissen: um welche Räume es geht, ob eine Freigabe vorliegt und was Sie gesehen haben. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
- Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung kostet nichts. Erst vor Ort lässt sich beurteilen, wie tief die Kontamination reicht und welches Material heraus muss.
- Was im Angebot steht. Sie bekommen den Umfang der Arbeiten schriftlich, bevor jemand anfängt. Wir beginnen erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage der Arbeit ist die Biostoffverordnung. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir darüber hinaus den gesamten Hausrat aus und entsorgen ihn, vom Mobiliar bis zum Inhalt der Schränke. Die Fahrzeuge vor der Tür tragen keine Firmenbeschriftung.
Ob am Ende eine Reinigung genügt oder die Wohnung vollständig aufgelöst wird, entscheidet sich nach der Besichtigung. Den Termin dafür stimmen wir im Gespräch ab.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.