Eine Wohnung, in der ein Mensch gestorben ist, lässt sich wieder bewohnen oder vermieten. Nötig ist dafür, dass alles herauskommt, was sich in Böden und Fugen gezogen hat. Diese Seite beschreibt, wie wir in Elztal arbeiten: bei der Leichenfundortreinigung, bei der Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und bei einer Wohnungsauflösung.
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Wie ein Einsatz abläuft
- Die behördliche Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume noch nicht freigegeben haben, betreten wir sie nicht. Erst danach beginnt alles Weitere.
- Nicht selbst reinigen. Haushaltsmittel sind für Staub, Fett und Alltagsschmutz gemacht. Sie wirken auf der Oberfläche, und dort endet ihre Leistung auch. Rückstände sitzen tiefer, in Fugen, Dielen, Bodenbelag und Estrich. Ein Raum kann sauber aussehen und biologisch belastet bleiben, denn das Auge unterscheidet beides nicht. Wischen verteilt dabei, was eigentlich heraus müsste. Auch der Geruch hält sich nur so lange, wie seine Quelle im Material steckt; wird sie entfernt, bleibt er weg. Eigenes Putzen bringt Sie an dieser Stelle deshalb nicht weiter.
- Das Vorgespräch. Am Telefon hilft uns, was Sie ohnehin wissen: um welche Räume es geht, wie groß sie sind, welche Böden verlegt sind, ob die Freigabe vorliegt und was mit der Einrichtung geschehen soll. Ungefähre Angaben reichen.
- Besichtigung. Vorher sieht sich jemand die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Was im Angebot steht. Sie erhalten schriftlich, welche Arbeiten vorgesehen sind und welcher Preis dafür gilt. Angefangen wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Ausführung. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Am Ende bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ob eine Tatortreinigung, die Reinigung der Wohnung oder deren vollständige Auflösung nötig ist, richtet sich nach dem Zustand der Räume und nach Ihrer Entscheidung. Das lässt sich im ersten Gespräch klären, bevor irgendetwas festgelegt ist.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.