Eine Wohnungsauflösung und eine Reinigung sind zwei verschiedene Arbeiten, auch wenn sie denselben Raum betreffen. Nach einem Todesfall entscheidet zuerst der Zustand von Boden und Flächen darüber, was zu tun ist; Möbel und Hausrat sind der zweite Schritt. Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und eine anschließende Wohnungsauflösung führen wir in Elz aus, einzeln oder nacheinander.
Nein, und der Grund liegt in den Materialien. Fugen, unbehandeltes Holz, der Rücken eines Teppichs und der Estrich darunter sind aufnahmefähig: Was auf sie trifft, wandert nach unten und in die Tiefe, wohin kein Tuch reicht. Ein Boden, der wieder sauber aussieht, sagt deshalb nichts darüber, in welchem biologischen Zustand er ist. Wischen bewegt Rückstände von einer Stelle zur nächsten, statt sie herauszuholen. Und ein Geruch, dessen Ursache im Material sitzt, bleibt so lange, wie diese Quelle dort ist. Wir entfernen kontaminiertes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen. Damit verschwindet auch der Geruch dauerhaft, weil seine Ursache mit weg ist.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume und danach, wie weit etwas in die Materialien eingezogen ist. Deshalb sehen wir uns die Wohnung vorher an, ohne Kosten für Sie. Danach bekommen Sie ein Angebot, und gearbeitet wird erst, wenn Sie ihm zugestimmt haben.
Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Ort befasst sind, warten wir deren Freigabe ab. Liegt sie vor, verabreden wir die Besichtigung. Dabei klärt sich auch, ob nur gereinigt wird oder die Wohnung danach aufgelöst werden soll.
Unsere Fahrzeuge sind nicht beschriftet, von außen ist nichts zu erkennen. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
Für ein erstes Gespräch genügt eine knappe Schilderung: um welche Räume es geht und was bisher bekannt ist. Alles Weitere ergibt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
