Solange ein Fundort nicht freigegeben ist, entscheidet die Polizei darüber, wer die Räume betritt. Erst danach beginnt das, wofür diese Seite da ist: Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und die Auflösung eines Haushalts in Elsterwerda. Der Weg dorthin verläuft in festen Schritten, und jede Entscheidung über den Umfang bleibt beim Auftraggeber.
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Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Zuerst die Freigabe. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet, liegt die Zuständigkeit für den Zugang bei ihnen. Wir setzen nichts in Gang, bevor die Räume freigegeben sind.
- Nicht selbst reinigen. Was sich von einer Oberfläche abnehmen lässt, ist der kleinere Teil. Zurück bleibt, was in Fugen, Bodenbelag, Holz und Estrich eingezogen ist. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein, denn das Auge sagt über den Zustand des Materials nichts aus. Feuchtes Wischen trägt die Rückstände zusätzlich in die Fläche hinein, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch hängt nicht in der Luft, er sitzt in der Quelle im Material und endet, sobald diese heraus ist.
- Das Vorgespräch. Nützlich ist eine kurze Schilderung: um welche Räume es geht, was über den Zustand bekannt ist, ob eine Freigabe vorliegt und wer den Auftrag erteilt.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an, dafür entstehen keine Kosten. Auf Wunsch werden die Arbeitszeiten anschließend so gelegt, dass Begegnungen im Treppenhaus ausbleiben.
- Was im Angebot steht. Der Umfang wird schriftlich festgehalten, bevor jemand anfängt. Wie hoch der Aufwand ausfällt, richtet sich nach dem Zustand der Räume. Erst nach der Zustimmung beginnt die Arbeit.
- Und dann wird gearbeitet. Die Teams kommen mit neutralen Fahrzeugen ohne Beschriftung. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung wird darüber hinaus der komplette Hausrat ausgeräumt, sodass die Wohnung am Ende leer und gereinigt ist.
Welcher der drei Fälle vorliegt, muss vorab niemand wissen. Das ergibt sich aus dem Gespräch und dem Blick in die Räume.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.