Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft einen Fundort nicht freigegeben haben, ruht jede Reinigung. Danach beginnt unsere Arbeit: Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn der Haushalt weichen soll, die Wohnungsauflösung. In Ellrich läuft das in einer festen Reihenfolge ab.
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Der Weg von der Freigabe bis zur fertigen Wohnung
- Freigabe abwarten. Sind Ermittler im Haus, entscheiden sie, wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Bis dahin bleibt alles unverändert. Ohne Ermittlungen entfällt dieser Schritt.
- Nichts selbst putzen. Wie weit etwas gegangen ist, lässt sich am Anblick nicht ablesen. Rückstände sitzen in Fugen, unter Bodenbelägen, in Holz und im Estrich, also dort, wo niemand hinsieht. Eine Fläche kann sauber wirken und biologisch belastet sein. Wischen verteilt dabei, was eigentlich heraus muss. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material steckt; ist sie entfernt, ist er dauerhaft weg. Das tatsächliche Ausmaß beurteilen wir vor Ort, nicht vorab am Telefon.
- Was am Telefon geklärt wird. Um welche Räume es geht, in welchem Zustand sie sind, ob die Freigabe vorliegt und wer Zugang hat. Diese Angaben genügen für den ersten Kontakt.
- Der Termin vor Ort. Wir sehen uns die Wohnung an und schätzen ein, was gemacht werden muss. Diese Besichtigung ist kostenlos.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie erhalten vorher ein Angebot mit dem vereinbarten Umfang. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
- Ausführung. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage der Arbeit ist die Biostoffverordnung. Je nach Lage bleibt es bei der Tatortreinigung, oder wir übernehmen die Wohnung im Ganzen und lösen den Haushalt auf.
Am Anfang steht ein Gespräch, in dem Sie schildern, was vorgefallen ist. Über jeden weiteren Schritt entscheiden Sie danach selbst.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.