Ein Fundort lässt sich mit Haushaltsmitteln nicht sauber bekommen. Was zurückbleibt, sitzt nach kurzer Zeit nicht mehr auf der Oberfläche, sondern in Fugen, Bodenbelägen, Holz und Estrich. Wir übernehmen in Eiterfeld die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung, ebenso die Tatortreinigung, sobald die Behörden den Ort freigegeben haben.
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Was nacheinander passiert
- Warten auf die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Ort befasst sind, wird dort nichts verändert. Erst nach der Freigabe darf gearbeitet werden. Den Auftrag erteilt die Person, die den Zugang zur Wohnung ermöglichen kann.
- Warum Wischen nicht hilft. Wird nur die Oberfläche behandelt, bleibt der belastete Teil im Material zurück. Eine Fläche sieht dann sauber aus, sagt aber nichts über ihren biologischen Zustand. Feuchtes Wischen verteilt Rückstände zusätzlich in Ritzen und auf angrenzende Flächen. Auch der Geruch hat seine Ursache in dem, was ins Material gezogen ist. Er endet, wenn diese Quelle entfernt ist, und dann dauerhaft.
- Was am Telefon geklärt wird. Um welche Räume es geht, ob eine Freigabe vorliegt, welche Bereiche betroffen sind und wer als Auftraggeber auftritt. Für eine erste Einordnung genügt das.
- Besichtigung. Vor jedem Angebot sieht sich jemand die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts. Die Einsatzfahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, im Haus bleibt also offen, wer da ist.
- Das schriftliche Angebot. Der Umfang der Arbeiten wird vorab festgehalten. Begonnen wird erst, wenn der Auftraggeber zugestimmt hat. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Treppenhaus vermieden werden.
- Ausführung. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Je nach Auftrag reinigen wir einzelne Räume, übernehmen die vollständige Wohnung nach einem Todesfall oder lösen den gesamten Haushalt auf.
Am Anfang steht ein Gespräch, in dem der Fall grob eingeordnet wird. Alles Weitere entscheidet der Auftraggeber, nachdem das Angebot vorliegt.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.