Nach einem Leichenfund beginnt eine Reinigung erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben. Für den Auftrag selbst genügt eine Person, die ihn erteilt und uns Zugang zur Wohnung ermöglicht. Wir übernehmen in Eisfeld die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, ebenso Wohnungen nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung.
Haushaltsmittel sind für Alltagsschmutz gemacht und wirken dort, wo sie hinkommen: an der Oberfläche. Der belastete Teil liegt bei solchen Einsätzen aber tiefer, weil Rückstände in Bodenbeläge, in Fugen, in Holz und bis in den Estrich wandern, und dorthin folgt ihnen kein Wischwasser. Ein Raum kann deshalb sauber aussehen und biologisch trotzdem belastet sein, denn der optische Eindruck sagt über den Zustand des Materials nichts aus. Wischen verteilt solche Rückstände zusätzlich in der Fläche, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch hört erst auf, wenn die Quelle im Material verschwunden ist, und darum entfernen wir belastetes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb steht am Anfang eine Besichtigung, die nichts kostet. Danach erhalten Sie ein Angebot, das den Umfang der Arbeiten festhält. Gearbeitet wird erst, wenn Sie dem zugestimmt haben.
Nein. Notwendig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und dafür sorgt, dass wir in die Räume gelangen. Wer nicht anwesend sein möchte, muss es nicht; wie die Schlüsselübergabe abläuft, lässt sich vorab im Gespräch klären.
Sie erhalten eine Rechnung, die die einzelnen Positionen ausweist, und dazu eine Dokumentation des Einsatzes. Diese Unterlagen können Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. Was daraus folgt, entscheidet die Versicherung.
Wer schildert, was vorgefallen ist und in welchem Zustand die Räume sind, bekommt im Gespräch eine erste Einschätzung und einen Termin für die Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
