Zwischen dem Auffinden einer verstorbenen Person und dem Beginn der Reinigung liegen mehrere Stationen, über die nicht wir entscheiden. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Ort befasst sind, bleibt er verschlossen. Danach übernehmen wir die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, sofern das gewünscht ist, die Wohnungsauflösung in Eisenberg.
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Was nacheinander passiert
- Solange ermittelt wird. Vor der Freigabe wird nicht gearbeitet. Klären lässt sich in dieser Zeit bereits, wer den Auftrag erteilt und wer den Zugang zur Wohnung ermöglicht.
- Warum Wischen nicht hilft. Die belastete Zone ist größer als der Fleck, den man sieht. Rückstände sind bereits in Fugen, in den Bodenbelag, in Holz und in den Estrich gezogen. Ein Tuch nimmt oben etwas ab und trägt den Rest über die Fläche weiter, wodurch der betroffene Bereich wächst statt zu verschwinden. Was danach sauber aussieht, ist deshalb noch keine Aussage über den biologischen Zustand des Materials. Auch der Geruch hält sich, solange seine Quelle im Untergrund sitzt; ist das Material entfernt, ist er dauerhaft weg.
- Die erste Schilderung. Für eine erste Einordnung ist hilfreich, welcher Raum betroffen ist, welche Böden verlegt sind und ob Behörden eingeschaltet waren. Wer diese Angaben nicht hat, wird danach gefragt.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand von uns sieht sich die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts, und aus ihr ergibt sich der tatsächliche Aufwand.
- Das schriftliche Angebot. Der Umfang liegt schriftlich fest, bevor eine Hand angelegt wird; gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Abgerechnet wird aufgeschlüsselt, dazu kommt eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material wird herausgenommen und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Grundlage ist die Biostoffverordnung. Je nach Fall bleibt es bei der Tatortreinigung, oder wir übernehmen die gesamte Wohnung samt Auflösung.
Ein Anruf reicht, um die Lage zu schildern und den Termin für die Besichtigung zu vereinbaren. Vorbereiten müssen Sie dafür nichts.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.