Nach einem Leichenfund stellt sich für Vermieter und Angehörige zuerst eine praktische Frage, noch bevor alle Beteiligten erreicht sind: Wer erteilt den Auftrag und wer verschafft Zugang zur Wohnung. Diese Seite beschreibt, wie es von dort weitergeht. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall sowie die Wohnungsauflösung.
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Der Weg von der Freigabe bis zur fertigen Wohnung
- Warten auf die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, bleiben die Räume unberührt, bis Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben. Erst danach betreten wir die Wohnung.
- Nichts selbst putzen. Wird nur die Oberfläche behandelt, bleibt der Teil zurück, den niemand sieht. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, in Fugen, in Holz und bis in den Estrich. Eine Fläche kann sauber wirken und biologisch belastet sein, das eine sagt über das andere nichts aus. Ein Wischtuch verteilt solche Rückstände über die Fläche, statt sie aus dem Material zu holen. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material steckt. Ist sie entfernt, verschwindet er dauerhaft.
- Was am Telefon geklärt wird. Um welchen Fundort es sich handelt, wie viele Räume betroffen sind, welche Böden dort liegen, ob eine Freigabe vorliegt und wer den Zugang ermöglicht. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
- Besichtigung. Vor jeder Planung sieht sich jemand die Räume an. Diese Besichtigung ist kostenlos. Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung.
- Angebot. Anschließend liegt schriftlich fest, welche Arbeiten vorgesehen sind. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Begonnen wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Auflösung geht kein Gegenstand aus der Wohnung, für den keine Freigabe vorliegt.
Für den Anfang reicht ein Telefonat, in dem Sie den Zustand der Wohnung und den Stand der polizeilichen Freigabe schildern. Alles Weitere ergibt sich aus der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.