Nach einem Leichenfund steht für Angehörige und Eigentümer die Frage im Raum, was mit den Räumen weiter geschieht. Bevor darüber entschieden werden kann, muss der Fundort fachlich gereinigt sein. Wir übernehmen die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, kümmern uns um eine Wohnung nach einem Todesfall und führen auf Wunsch die Wohnungsauflösung durch. Den Auftrag erteilt, wer den Zugang zur Wohnung ermöglicht, in Eichendorf wie überall sonst.
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Schritt für Schritt
- Zuerst die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Fundort befasst sind, wird dort nicht gearbeitet. Erst wenn die Behörde die Räume freigibt, beginnt unser Teil.
- Warum Wischen nicht hilft. Die belastete Zone ist fast immer größer als der Fleck, den man sieht. Rückstände sitzen nicht auf dem Boden, sie sind in Fugen, Belag, Holz und Estrich gezogen. Wer mit Tuch und Eimer darüber geht, trägt sie über eine größere Fläche, als vorher betroffen war. Eine Fläche, die sauber aussieht, sagt deshalb nichts über ihren biologischen Zustand. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material steckt, und verschwindet dauerhaft, sobald sie heraus ist.
- Was am Telefon geklärt wird. Hilfreich ist, was die Behörde gesagt hat, um welche Art Raum es geht und wie groß die betroffene Stelle etwa ist. Ebenso, wer den Auftrag erteilt und wer aufschließen kann.
- Der Termin vor Ort. Wir sehen uns die Räume an und schätzen den Aufwand ein. Diese Besichtigung ist kostenlos und verpflichtet zu nichts.
- Angebot. Danach erhalten Sie den Umfang schriftlich. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Und dann wird gearbeitet. Belastetes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage ist die Biostoffverordnung. Je nach Fall folgt die Reinigung, die Übernahme der Wohnung oder deren Auflösung. Zum Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Wer den Zustand der Räume am Telefon beschreibt, bekommt zuerst eine Einschätzung, nicht sofort eine Rechnung. Alles Weitere ergibt sich aus der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.