Nach einem Leichenfund muss niemand selbst in die Wohnung gehen und dort anfangen. Wir übernehmen in Eibenstock die Leichenfundortreinigung ebenso wie die Tatortreinigung, entfernen kontaminiertes Material, desinfizieren die betroffenen Flächen und entsorgen fachgerecht. Soll eine Wohnung nach einem Todesfall vollständig geräumt werden, führen wir auch die Wohnungsauflösung durch. Begonnen wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
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Lässt sich das mit Haushaltsmitteln erledigen?Nein, denn Eimer und Reiniger erreichen nur die Oberfläche. Was zurückbleibt, sitzt darunter: in Fugen, in Dielen, unter dem Bodenbelag, im Estrich. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch trotzdem belastet sein, das Auge unterscheidet das nicht. Wer feucht darüber wischt, verteilt Rückstände über Lappen und Wasser weiter, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch hängt daran. Er steht nicht in der Luft, sondern hat seine Quelle im Material. Ist diese Quelle entfernt, ist der Geruch dauerhaft weg.
Womit muss ich preislich rechnen?Das lässt sich erst nach einem Blick in die Räume sagen, weil sich der Aufwand nach deren Zustand richtet. Die Besichtigung kostet nichts. Danach erhalten Sie ein Angebot, in dem der Umfang der Arbeiten schriftlich festgehalten ist, und gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
Merkt das Haus, was hier passiert?Von außen ist nicht zu erkennen, wer da arbeitet. Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung. Wenn Ihnen Begegnungen im Treppenhaus unangenehm sind, legen wir die Arbeitszeiten entsprechend.
Wie lange dauern die Arbeiten?Das hängt vom einzelnen Fall ab und wird bei der Besichtigung besprochen. Bei einer Räumung gilt zusätzlich: Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür nicht vorliegt. Dokumente und persönliche Dinge bleiben davon unberührt.
Für den Anfang genügt eine kurze Schilderung am Telefon: was vorgefallen ist, um welche Räume es geht und wer den Zugang ermöglichen kann. Den Termin für die Besichtigung stimmen wir im selben Gespräch ab.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.