Nach einem Leichenfund gehört der Fundort zunächst den Ermittlern. Gearbeitet wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben, und ab diesem Punkt übernehmen wir die Leichenfundortreinigung, die Tatortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und auf Wunsch die Wohnungsauflösung in Ehekirchen.
Weil das, was zu reinigen ist, unter der Oberfläche liegt. Ein Boden besteht aus mehreren Schichten, und Flüssigkeit bleibt nicht auf der obersten: Teppich, Laminat und PVC saugen sich voll oder lassen an den Nähten durch, darunter nehmen Kleber und Dämmung auf, was ankommt, und über die Randfugen erreicht es den Estrich, der porös ist und speichert. Eine gewischte Fläche sieht danach sauber aus, ohne dass das etwas über den biologischen Zustand des Materials aussagt. Wischen von oben verteilt Rückstände zusätzlich in der Fläche, statt sie herauszulösen. Bei einer Tatortreinigung wird deshalb kontaminiertes Material entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Auch der Geruch hat seine Quelle in diesen Schichten, weshalb er bleibt, solange das Material bleibt, und dauerhaft verschwindet, sobald es heraus ist.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb sehen wir uns die Wohnung vorher an. Diese Besichtigung kostet nichts. Anschließend bekommen Sie ein Angebot, und wir fangen erst an, wenn Sie ihm zugestimmt haben.
Ja. Nötig ist, dass jemand den Auftrag erteilt und uns Zugang zu den Räumen ermöglicht. Dabei sein müssen Sie während der Arbeiten nicht.
Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür nicht vorliegt. Auch bei einer Wohnungsauflösung bleibt es bei dieser Reihenfolge: erst sichern und abstimmen, dann räumen.
Für ein erstes Gespräch genügt das, was Sie ohnehin wissen: um welche Räume es geht und ob die Behörden den Ort freigegeben haben. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
