Eine Wohnung, in der ein Mensch gestorben ist, lässt sich wieder bewohnen. Dafür müssen Rückstände dort entfernt werden, wo sie tatsächlich sitzen: im Material, nicht auf der Oberfläche. Diese Seite beschreibt, wie eine Leichenfundortreinigung in Efringen-Kirchen abläuft, wie wir eine Wohnung nach einem Todesfall übernehmen und was bei einer Wohnungsauflösung geschieht.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Freigabe abwarten. Ist die Polizei eingeschaltet, beginnt keine Reinigung, solange der Ort nicht freigegeben wurde. Bis dahin lässt sich der weitere Ablauf schon am Telefon durchsprechen.
- Warum die Oberfläche täuscht. Wie weit Rückstände gezogen sind, verrät ein Blick auf den Boden nicht. Teppich, Fugen, Holz und Estrich nehmen auf, was auf sie gelangt. Eine gewischte Fläche wirkt danach sauber, während im Material darunter unverändert eine Kontamination sitzt. Wischen verteilt sie, statt sie zu lösen. Auch der Geruch bleibt so lange, bis seine Quelle aus dem Material heraus ist. Welchen Umfang der Schaden hat, lässt sich deshalb erst beurteilen, wenn jemand die Räume vor Ort ansieht.
- Das erste Telefonat. Hilfreich ist eine kurze Schilderung: um welche Räume es geht, ob Behörden beteiligt waren und wie die Wohnung zugänglich ist. Alles Weitere ergibt sich bei der Besichtigung.
- Ansehen, was zu tun ist. Vor jeder Arbeit kommt jemand vorbei und sieht sich die Räume an. Diese Besichtigung ist kostenlos und legt fest, welche Beläge betroffen sind und was erhalten bleibt.
- Was im Angebot steht. Sie erhalten den Umfang schriftlich, bevor irgendetwas beginnt. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Zum Abschluss gehören eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
- Die Durchführung. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Je nach Lage ist das eine Tatortreinigung, die Übernahme der Wohnung nach dem Todesfall oder deren vollständige Auflösung.
Welcher dieser Fälle vorliegt, muss niemand vorab entscheiden. Diese Einordnung ist Teil unserer Arbeit und klärt sich im Gespräch.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.