Nach einem Leichenfund bleibt die Wohnung unberührt, bis Polizei oder Staatsanwaltschaft sie freigeben. Danach beginnt unsere Arbeit: Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die Wohnungsauflösung. Wir kommen nach Echzell zum Einsatzort, sehen uns die Räume an und sagen, was gemacht werden muss.
Sauber wischen reicht nicht. Der Geruch zeigt das am deutlichsten. Nach dem Lüften ist er für kurze Zeit weg, dann ist er wieder da. Der Grund: Die Quelle sitzt nicht in der Luft, sondern im Material. Rückstände ziehen in Fugen, in Holz, unter den Bodenbelag und in den Estrich. Solange sie dort bleiben, kommt der Geruch zurück, egal wie lange das Fenster offen steht. Wischen verteilt diese Rückstände auf der Fläche, statt sie herauszuholen. Wir entfernen belastetes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen. Mit der Quelle ist dann auch der Geruch verschwunden.
Er richtet sich nach dem Zustand der Räume. Vorher sieht sich das jemand von uns an, das kostet nichts. Danach liegt der Umfang schriftlich vor, und gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Sie bekommen später eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Der Anblick sagt darüber wenig. Eine Fläche kann trocken und ordentlich wirken und darunter belastet sein. Bei der Besichtigung prüfen wir deshalb, wie weit etwas ins Material gegangen ist. Wir sehen dabei auch, was in der Wohnung liegt. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Entsorgt wird nichts, bevor dafür die Freigabe vorliegt.
Das ist von Fall zu Fall verschieden und hängt davon ab, was in den Räumen zu tun ist. Wir klären es bei der Besichtigung mit Ihnen.
Für den Anfang genügt eine kurze Schilderung am Telefon: was passiert ist, um welche Räume es geht und wer den Auftrag erteilen und den Zugang öffnen kann.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
