Nach einem Leichenfund geben Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume frei. Ab diesem Zeitpunkt beginnt unsere Arbeit: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, falls sie gewünscht wird, die Wohnungsauflösung. Zum Einsatzort in Ebersburg fahren wir hin, kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt.
Von Hand lässt sich eine solche Fläche nicht in den Ausgangszustand zurückbringen. Ein Tuch nimmt Rückstände an einer Stelle auf und trägt sie an die nächste weiter, dadurch wird die betroffene Zone eher größer als kleiner. Entscheidend ist ohnehin, was unter der Oberfläche liegt: Rückstände wandern in Fugen, in Bodenbeläge, in Holz und bis in den Estrich. Eine Fläche kann optisch sauber aussehen und biologisch belastet sein. Auch der Geruch hängt daran, er verliert seine Grundlage erst, wenn die Quelle im Material heraus ist. Wir tragen die betroffenen Materialien ab und desinfizieren die Flächen mit VAH-gelisteten Präparaten.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb steht am Anfang eine Besichtigung, die nichts kostet. Danach liegt Ihnen ein Angebot vor, in dem der Umfang der Arbeiten schriftlich festgehalten ist. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Ist die Polizei eingeschaltet, wird deren Freigabe abgewartet; vorher bleiben die Räume unverändert. Anschließend sehen wir uns die Wohnung an und klären, welche Bereiche betroffen sind. Wer Begegnungen im Treppenhaus vermeiden möchte, kann die Arbeitszeiten entsprechend legen lassen.
Das hängt vom Einzelfall ab. Wie weit Boden, Fugen und Bausubstanz betroffen sind, zeigt sich bei der Besichtigung, und dort wird auch besprochen, wann die Räume wieder nutzbar sind.
Am Telefon genügt eine kurze Schilderung der Lage. Alles Weitere klärt sich, sobald jemand die Räume gesehen hat.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
