Angehörige und Vermieter stehen vor derselben Wohnung und stellen völlig verschiedene Fragen: die einen, was mit den Sachen eines Menschen geschieht, die anderen, was mit Boden und Wänden ist. Wir beantworten beides und führen die Arbeiten aus, um die es dabei geht: Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung. Begonnen wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Der Geruch gibt darauf die ehrlichste Antwort. Nach dem Lüften ist für ein paar Stunden Ruhe, dann steht er wieder im Raum. Das liegt daran, dass seine Quelle nicht in der Luft hängt, sondern im Material sitzt: in Fugen, unter dem Bodenbelag, im Holz, im Estrich. Eine Fläche kann sauber aussehen und trotzdem kontaminiert sein, denn das Auge beurteilt nur die Oberfläche, nicht den biologischen Zustand darunter. Wischen bewegt Rückstände über diese Oberfläche, statt sie herauszulösen. Erst wenn das betroffene Material heraus ist und die Flächen desinfiziert sind, ist mit der Ursache auch der Geruch verschwunden.
Aus dem Zustand der Räume und dem Umfang dessen, was tatsächlich zu tun ist. Deshalb sieht sich das jemand vorher an, kostenlos. Danach bekommen Sie ein schriftliches Angebot, und gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Nein. Notwendig ist allein, dass jemand den Auftrag erteilt und uns Zugang zur Wohnung ermöglicht. Bei einer Wohnungsauflösung sichern wir Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke und übergeben sie den Berechtigten. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür nicht vorliegt.
Das entscheidet die Versicherung, und wir sagen dazu nichts zu. Sie erhalten von uns eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der ausgeführten Arbeiten, die Sie dort einreichen können.
Für ein erstes Gespräch genügt eine kurze Schilderung: um welche Räume es geht, was bekannt ist und ob die Freigabe vorliegt. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
