Nach einem Leichenfund gibt die Polizei den Fundort frei. Erst danach beginnt die Arbeit. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, wir reinigen die Wohnung nach einem Todesfall und lösen sie auf Wunsch auch auf. Wir kommen dafür nach Dunningen.
Der Geruch zeigt, warum Putzen hier nicht ausreicht. Nach dem Lüften ist er für kurze Zeit fort. Dann steht er wieder im Raum. Er kommt nicht aus der Luft. Er kommt aus dem Material. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich ein. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Beides hat wenig miteinander zu tun. Oberflächliches Wischen verteilt die Rückstände, statt sie herauszuholen. Wir entfernen deshalb das kontaminierte Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Vom Zustand der Räume. Wie viel Material betroffen ist, sieht man erst vor Ort. Die Besichtigung ist kostenlos. Danach erhalten Sie ein Angebot mit dem festgelegten Umfang, und gearbeitet wird erst, wenn Sie zustimmen. Zu einer Wohnungsauflösung gehört, dass Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke gesichert und den Berechtigten übergeben werden. Ohne Ihre Freigabe wird nichts entsorgt. Am Ende bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Das hängt vom einzelnen Fall ab. Wie viel zu tun ist, klären wir bei der Besichtigung und sagen es Ihnen dort. Vorher bliebe jede Angabe geraten.
Ja. Der Geruch hat eine Quelle im Material, und mit dieser Quelle verschwindet er. Ist das betroffene Material aus der Wohnung heraus, kommt er nicht zurück. Mit der Reinigung ist also auch die Ursache erledigt.
Am Telefon genügt eine kurze Schilderung: was passiert ist, um welche Räume es geht und ob die Freigabe vorliegt. Alles Weitere klärt die Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
