Wenn ein Leichenfundort freigegeben ist, hilft es, die Reihenfolge zu kennen, statt zu improvisieren. Diese Seite beschreibt, wie eine Tatortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und eine Wohnungsauflösung in Duingen ablaufen. Sie können jeden Schritt für sich lesen und danach entscheiden.
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Was nacheinander passiert
- Warten auf die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit den Räumen befasst sind, wird dort nichts gereinigt und nichts bewegt. Erst nach der Freigabe darf jemand anfangen.
- Warum Wischen nicht hilft. Fugen, Holz, Teppichrücken und Estrich nehmen auf, was auf sie trifft. Ein Lappen erreicht die Oberfläche, das Material darunter erreicht er nicht, und beim Wischen verteilt sich das, was schon eingezogen ist. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch trotzdem belastet sein. Auch der Geruch bleibt so lange, bis die Quelle im Material heraus ist. Eigenes Putzen bringt deshalb wenig.
- Was am Telefon geklärt wird. Nützlich ist, welche Räume betroffen sind, ob die Freigabe vorliegt und ob nur gereinigt oder auch geräumt werden soll. Wer Begegnungen im Treppenhaus vermeiden möchte, sagt das im selben Gespräch; wir legen die Arbeitszeiten dann entsprechend.
- Wir sehen uns die Räume an. Jemand kommt vorbei und prüft den Zustand vor Ort. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie bekommen vorab ein Angebot, in dem steht, was gemacht wird. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Ausführung. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Bei einer Wohnungsauflösung bleibt es nicht bei der Leichenfundortreinigung: Wir räumen den Hausrat aus allen Räumen, entsorgen ihn fachgerecht und übergeben die Wohnung leer und gereinigt.
Welcher Umfang bei Ihnen ansteht, lässt sich im ersten Gespräch klären, ohne dass vorher etwas festgelegt ist.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.