Bevor in einer Wohnung gearbeitet werden kann, müssen zwei Dinge geklärt sein: ob die Räume von Polizei oder Staatsanwaltschaft freigegeben sind und wer den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht. Danach folgt ein Ablauf, der immer gleich ist. Diese Seite beschreibt ihn für Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung in Driedorf, für Wohnungen nach einem Todesfall und für die Wohnungsauflösung.
Kostenlose Beratung, jetzt anrufen.
So geht es weiter
- Warten auf die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, bleibt der Ort unberührt, bis die Ermittlungsbehörde ihn freigibt. Vorher beginnt keine Reinigung.
- Warum die Oberfläche täuscht. Bei dieser Art von Verunreinigung ist das Auge kein Maßstab. Ein Boden kann unauffällig wirken und trotzdem belastet sein, weil Rückstände in Fugen, Dielen, Klebeschichten und Estrich gezogen sind. Ein sauberer Eindruck sagt über den biologischen Zustand einer Fläche nichts aus. Wischen verteilt dabei, was tiefer sitzt, statt es zu entfernen. Auch der Geruch endet nicht mit dem sauberen Eindruck, sondern erst, wenn die Quelle im Material entfernt ist.
- Das erste Telefonat. Nützlich ist, was Sie ohnehin wissen: um welche Räume es geht, ob eine Freigabe vorliegt, wie groß der betroffene Bereich etwa ist und wer aufschließen kann. Für eine erste Einordnung genügt das.
- Besichtigung. Vor jeder Zusage sieht sich jemand die Räume an, ohne Kosten für Sie. Die Einsatzfahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung.
- Angebot. Was gereinigt, ausgebaut und entsorgt wird, steht schriftlich fest, bevor jemand anfängt. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Ausführung. Belastetes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Ohne Ihre Freigabe wird nichts weggeworfen. Je nach Auftrag bleibt es bei der Reinigung, oder die Wohnung wird vollständig geräumt.
Am Telefon lässt sich in wenigen Minuten einordnen, welcher dieser Schritte in Ihrem Fall als Nächstes ansteht.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.