Nach einem Leichenfund muss sich niemand selbst um die Räume kümmern. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung: kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Ebenso reinigen wir eine Wohnung nach einem Todesfall und lösen Wohnungen auf, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Fundort in Dornstadt freigegeben haben.
Das Auge ist hier kein verlässlicher Maßstab. Ein Bodenbelag kann nach kurzem Wischen sauber aussehen, während Rückstände längst durch Fugen und Nahtstellen in die Dämmung und in den Estrich gezogen sind. Die Kontamination sitzt dann im Aufbau, nicht auf der Oberfläche, und Wischwasser verteilt sie eher, als dass es sie aufnimmt. Auch der Geruch bleibt so lange, wie die Quelle im Material steckt; mit dem belasteten Material verschwindet er dauerhaft.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb sehen wir uns die Lage vorab kostenlos an. Danach erhalten Sie ein Angebot über den festgelegten Umfang, und gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Am Ende steht eine aufgeschlüsselte Rechnung mit einer Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Das hängt vom Einzelfall ab und lässt sich erst nach der Besichtigung sagen. Wie viel Material entfernt werden muss, zeigt sich vor Ort; der zeitliche Rahmen wird dort besprochen.
Am Anblick nicht. Wie eine Fläche wirkt, sagt nichts über ihren biologischen Zustand; entscheidend ist, welche Materialien saugfähig sind und wohin Rückstände gelangen konnten. Das beurteilen wir bei der Besichtigung. Steht auch eine Wohnungsauflösung an, werden Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke gesichert und den Berechtigten übergeben; entsorgt wird nichts ohne vorliegende Freigabe.
Für den Anfang reicht ein Telefonat, in dem Sie schildern, was vorgefallen ist und wer Zugang zu den Räumen ermöglichen kann.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
