Eine Wohnung leerzuräumen und eine Wohnung zu reinigen sind zwei verschiedene Arbeiten. Möbel und Hausrat gehen bei einer Wohnungsauflösung heraus; was in Bodenbelag, Fugen und Estrich gezogen ist, bleibt davon unberührt. Wir übernehmen in Dötlingen beides: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung betreffen die Substanz der Räume, und bei einer Wohnung nach einem Todesfall greifen Reinigung und Räumung ineinander.
Wischen hilft hier nicht, und der Geruch zeigt am deutlichsten, warum. Nach dem Lüften ist er kurz verschwunden und steht danach wieder im Raum. Das liegt daran, dass die Quelle nicht in der Luft sitzt, sondern im Material: Rückstände wandern durch den Bodenbelag, in Fugen, in Holz und weiter in den Estrich. Eine Fläche kann dabei sauber aussehen und biologisch belastet sein, das Auge unterscheidet das nicht. Oberflächliches Wischen verteilt solche Rückstände, statt sie zu entfernen. Erst wenn das kontaminierte Material entfernt und die Flächen desinfiziert sind, bleibt auch der Geruch fort.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb sehen wir uns die Wohnung vorher an. Diese Besichtigung kostet nichts. Im Anschluss bekommen Sie ein Angebot, in dem der Umfang schriftlich festgehalten ist, und gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
Entsorgt wird nur, was vorher freigegeben wurde. Was mit dem Inhalt der Wohnung geschieht, klären wir vor der Räumung mit den Berechtigten ab, und daran halten wir uns.
Nein. Erforderlich ist allein, dass jemand den Auftrag erteilt und uns in die Räume lässt. Die Einsatzfahrzeuge sind neutral und ohne Beschriftung. Wenn Ihnen daran liegt, im Haus niemandem zu begegnen, legen wir die Arbeitszeiten danach.
Begonnen wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben. Für den Besichtigungstermin genügt eine kurze Schilderung der Lage und die Adresse.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
