Eine Wohnung zu räumen und eine Wohnung zu reinigen sind zwei verschiedene Arbeiten. Nach einem Todesfall in Dörpen ist manchmal nur die eine davon nötig, manchmal beide. Diese Seite beschreibt den Ablauf für die Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, für die Wohnung nach einem Todesfall und für die Wohnungsauflösung.
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Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Warten auf die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheidet sie, wann die Räume wieder verwendet werden dürfen. Vorher beginnt keine Arbeit.
- Die Räume unberührt lassen. Fugen, Holz, Teppichrücken und Estrich sind offene Materialien. Sie nehmen auf, was auf sie trifft, und geben es nicht von allein wieder her. Eine Fläche kann daher sauber aussehen, während im Material darunter noch alles vorhanden ist. Wischen von oben bewegt Rückstände über die Fläche, statt sie aus dem Untergrund zu lösen. Der Geruch folgt derselben Logik: Er bleibt, solange die Quelle im Material sitzt, und ist mit ihr verschwunden.
- Das Vorgespräch. Hilfreich ist eine kurze Schilderung: um welche Räume es geht, ob die Polizei beteiligt war, wer Zugang zur Wohnung hat und ob eine Reinigung, eine Auflösung oder beides ansteht.
- Besichtigung. Jemand sieht sich die Wohnung vor Ort an, ohne dass dafür Kosten entstehen. Die Einsatzfahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung.
- Der Umfang wird festgehalten. Nach der Besichtigung erhalten Sie ein Angebot, in dem steht, was gemacht wird. Erst wenn Sie zustimmen, beginnt die Arbeit.
- Ausführung. Kontaminiertes Material wird herausgenommen und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnung nach einem Todesfall betrifft das die Stellen, an denen etwas in den Untergrund gezogen ist, ebenso wie Möbel und Textilien, die nicht zu retten sind. Wird die Wohnung anschließend aufgelöst, verlässt kein Gegenstand die Räume, ohne dass die Freigabe dafür vorliegt.
Ob in Ihrem Fall nur gereinigt werden muss oder auch der Hausrat betroffen ist, lässt sich im Gespräch und bei der Besichtigung klären.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.