Nach einem Todesfall in einer Mietwohnung steht am Anfang eine sehr praktische Frage: Wer erteilt den Auftrag für die Reinigung, und wer verschafft Zugang zu den Räumen. Solange das offen ist, beginnt keine Arbeit. Diese Seite beschreibt, wie eine Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und eine Wohnungsauflösung in Dinkelscherben ablaufen.
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So geht es weiter
- Freigabe abwarten. War die Polizei eingeschaltet, wird nichts angefasst, bevor die Räume von Polizei oder Staatsanwaltschaft freigegeben sind. Für eine Tatortreinigung gilt das genauso wie für einen Fundort.
- Warum Wischen nicht hilft. Rückstände liegen nicht auf der Fläche, sie sind in Belag, Fugen, Holz und Estrich eingezogen. Wer von Hand nachwischt, verteilt sie über Lappen und Wasser in Bereiche, die vorher unberührt waren. Die belastete Zone wird dadurch größer statt kleiner. Ein Boden sieht danach sauber aus und ist biologisch trotzdem belastet. Auch der Geruch endet erst, wenn seine Quelle im Material entfernt ist.
- Der Anruf. Hilfreich ist, welche Räume betroffen sind, was bislang bekannt ist, ob eine Behörde beteiligt war und wer den Auftrag erteilen kann. Daraus ergibt sich das weitere Vorgehen.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand aus dem Team sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Das schriftliche Angebot. Der Umfang liegt schriftlich vor, bevor irgendetwas beginnt. Ausgeführt wird erst nach der Zustimmung des Auftraggebers.
- Ausführung. Kontaminiertes Material wird herausgenommen und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung wird der Hausrat vollständig geräumt und getrennt der Entsorgung zugeführt. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden dabei gesichert und den Berechtigten ausgehändigt. Entsorgt wird nichts, bevor dafür die Freigabe vorliegt. Zum Abschluss gibt es eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Ein Telefonat reicht, um den Zustand der Räume zu schildern und einen Termin für die Besichtigung abzustimmen. Alles Weitere ergibt sich daraus.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.