Nach einem Todesfall in einer Wohnung bleibt Arbeit zurück, die kein Angehöriger selbst leisten muss. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung, kümmern uns um die Wohnung nach einem Todesfall und lösen auf Wunsch den gesamten Haushalt auf. Beauftragen kann uns, wer den Zugang zu den Räumen ermöglicht und die Arbeiten in Auftrag gibt.
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Der Weg von der Freigabe bis zur fertigen Wohnung
- Freigabe abwarten. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheidet sie, wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Vorher beginnt an einem Fundort nichts. Wer unsicher ist, ob die Freigabe vorliegt, erfährt es bei der Dienststelle, die den Einsatz geführt hat.
- Warum Wischen nicht hilft. Was auf einem Bodenbelag sichtbar ist, ist nur der obere Teil. Rückstände ziehen in Fugen, Holz, Kleber und Estrich, und dort erreicht sie kein Mittel, das von oben aufgetragen wird. Eine Fläche kann optisch sauber sein und biologisch belastet bleiben. Feuchtes Wischen verteilt solche Rückstände eher, als es sie herausholt. Auch ein Geruch bleibt so lange, wie die Quelle im Material sitzt.
- Der Anruf. Nützlich ist, um welche Art von Räumen es geht, ob die Polizei beteiligt war und ob der Haushalt anschließend aufgelöst werden soll. Aus diesen Angaben ergibt sich, was für den Einsatz vorbereitet wird.
- Der Termin vor Ort. Wir sehen uns die Räume vorher an. Diese Besichtigung kostet nichts und begründet keine Verpflichtung.
- Angebot. Danach steht schriftlich fest, welche Arbeiten in welchem Umfang vorgesehen sind. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume und wird im Gespräch geklärt. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Was dann geschieht. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen desinfizieren wir mit VAH-gelisteten Präparaten. Bei einer Wohnungsauflösung folgt das Räumen des Hausrats, Raum für Raum, bis die Wohnung leer ist. Zum Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ob es bei einer Tatortreinigung bleibt oder die Wohnung vollständig geräumt wird, klärt sich beim Termin vor Ort. Für das erste Gespräch genügt eine knappe Schilderung der Lage.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.