Zwischen dem Auffinden einer verstorbenen Person und dem Beginn der Reinigung steht die Freigabe: Polizei und Staatsanwaltschaft klären zuerst den Sachverhalt, erst danach darf in den Räumen gearbeitet werden. Dann übernehmen wir, als Tatortreinigung, als Leichenfundortreinigung oder als Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall in Dietenheim. Soll die Wohnung anschließend geleert werden, gehört die Wohnungsauflösung dazu.
Weil Haushaltsmittel für Oberflächen gemacht sind, der eigentliche Teil der Arbeit aber unter der Oberfläche liegt. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, in Fugen, in Holz und bis in den Estrich, und dort endet die Reichweite von Eimer und Reiniger. Wer feucht darüber wischt, verteilt sie eher, als dass er sie entfernt. Ein Raum kann sauber aussehen und biologisch trotzdem belastet sein, denn das Auge beurteilt nur die Optik. Auch der Geruch hängt daran: Er sitzt in dem Material, das die Rückstände aufgenommen hat, und verschwindet dauerhaft, sobald dieses Material entfernt ist. Wir tragen es aus und entsorgen es fachgerecht, die betroffenen Flächen werden desinfiziert.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb sieht sich das zuerst jemand von uns an. Diese Besichtigung kostet nichts. Danach erhalten Sie ein Angebot, und erst mit Ihrer Zustimmung fangen wir an.
Nein. Notwendig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und uns Zugang zu den Räumen verschafft. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke sichern wir und geben sie an die Berechtigten weiter. Entsorgt wird nichts, solange dafür keine Freigabe vorliegt.
Ist die Polizei eingeschaltet, wird zunächst deren Freigabe abgewartet, weil vorher niemand die Räume verändern darf. Sobald sie vorliegt, folgt die Besichtigung, und daraus ergibt sich der Umfang der Arbeiten.
Für den Anfang genügt eine kurze Schilderung dessen, was vorgefunden wurde und in welchem Zustand die Wohnung ist. Alles Weitere klärt sich vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
