Nach einem Leichenfund rufen Angehörige und Vermieter an, auch dann, wenn noch nicht geklärt ist, wer den Auftrag erteilt und uns die Wohnung öffnet. Das lässt sich im Gespräch sortieren. Wir übernehmen in Dierdorf die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die anschließende Wohnungsauflösung. Begonnen wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Weil damit nur die Oberfläche behandelt ist. Rückstände ziehen in Fugen, unter Bodenbeläge, in Holz und in den Estrich, und dort bleiben sie, wenn oben gewischt wird. Eine Fläche kann sauber aussehen und darunter belastet sein; mit dem Auge ist dieser Unterschied nicht zu erkennen. Ein feuchter Lappen verteilt zudem, was er lösen soll, statt es aufzunehmen. Auch der Geruch hängt an der Quelle im Material: Er endet, wenn das kontaminierte Material entfernt und die betroffenen Flächen desinfiziert sind. Dafür setzen wir VAH-gelistete Präparate ein.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb sieht sich zuerst jemand die Wohnung an. Diese Besichtigung kostet nichts. Danach liegt ein Angebot vor, und gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Zum Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung besprochen. Wie viel Material heraus muss und wie weit die Kontamination reicht, zeigt sich erst vor Ort. Eine Angabe vorher wäre geraten.
Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Treppenhaus vermieden werden. Was in der Wohnung vorgefallen ist, besprechen wir mit Ihnen und nicht im Haus.
Für den Anfang genügt eine knappe Schilderung: was geschehen ist, um welche Räume es geht und wer uns die Wohnung öffnen kann. Daraus ergibt sich der Termin für die Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
