Zwei Dinge müssen geklärt sein, bevor in einer Wohnung gearbeitet werden kann: ob Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben, und wer den Auftrag erteilt und uns hineinlässt. Danach beginnt die eigentliche Arbeit. Wir übernehmen in Denkendorf die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung.
Wischen und Lüften lösen das Problem nicht. Der Geruch ist nach dem Lüften kurz weg und kommt zurück, sobald das Fenster zu ist. Das liegt nicht an der Luft im Raum. Er sitzt im Material. Rückstände ziehen in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich ein und bleiben dort. Eine Fläche kann sauber aussehen und trotzdem belastet sein. Was man oben sieht, sagt nichts über den Zustand darunter. Ein feuchter Lappen verteilt die Rückstände zusätzlich, statt sie herauszuholen. Erst wenn die Quelle im Material weg ist, bleibt auch der Geruch weg. Deshalb entfernen wir belastetes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Bei einer Wohnungsauflösung zählt außerdem, wie viel Hausrat vorhanden ist und wie die Räume zugänglich sind. Jemand von uns sieht sich das vorher an, kostenlos. Danach steht der Umfang schriftlich fest, und wir fangen erst an, wenn Sie dem Angebot zugestimmt haben.
Ist die Polizei beteiligt, warten wir deren Freigabe ab. Danach vereinbaren wir die Besichtigung. Aus der Wohnung wird nichts entsorgt, bevor dafür die Freigabe erteilt ist. Unsere Fahrzeuge tragen keine Beschriftung, und auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass es zu keinen Begegnungen im Haus kommt.
Das hängt vom Einzelfall ab. Wie viel Zeit die Arbeit braucht, sagen wir bei der Besichtigung, wenn wir die Räume gesehen haben.
Am Telefon genügt es, kurz zu schildern, was vorgefallen ist und in welchem Zustand die Wohnung ist. Den Rest klären wir vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
