Nach einem Todesfall in der Wohnung gibt es Bereiche, die Angehörige besser unberührt lassen: den Fundort selbst, den Boden darum herum, Textilien und Möbel in unmittelbarer Nähe. Diese Seite erklärt der Reihe nach, wie eine Leichenfundortreinigung abläuft, wie eine Wohnung nach einem Todesfall übernommen und wie sie bei Bedarf vollständig aufgelöst wird. Zum Einsatzort in Deizisau kommen wir.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Zuerst die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft am Ort zuständig sind, beginnt niemand mit der Reinigung. Erst nach der Freigabe darf an den Räumen gearbeitet werden.
- Nichts selbst putzen. Das Auge taugt hier nicht als Maßstab. Eine Fläche kann trocken und sauber wirken und trotzdem belastet sein, weil Rückstände längst in Fugen, Holz, Bodenbelag und Estrich gezogen sind, wo sie niemand sieht. Wer von oben wischt, verteilt sie, statt sie zu entfernen. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material sitzt. Was heraus muss, entscheidet deshalb der biologische Zustand und nicht der Anblick.
- Die erste Schilderung. Am Telefon genügt, was Sie wissen: um welche Räume es geht, ob die Polizei beteiligt war, wie groß die Wohnung ist und ob neben der Reinigung auch eine Auflösung ansteht. Dabei wird geklärt, wer den Auftrag erteilt.
- Der Termin vor Ort. Jemand von uns sieht sich die Räume an, das kostet nichts. Auf Wunsch werden die Arbeitszeiten so gelegt, dass Begegnungen im Treppenhaus ausbleiben.
- Was im Angebot steht. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor jemand anfängt. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, bei einer Wohnungsauflösung zusätzlich nach der Menge des Hausrats. Ohne Ihre Zustimmung beginnt nichts.
- Und dann wird gearbeitet. Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung wird zusätzlich der gesamte Hausrat geräumt, bis die Wohnung leer ist. Mit der Quelle ist auch der Geruch dauerhaft weg.
Ob Ihr Fall eher eine Tatortreinigung oder die Übernahme einer Wohnung ist, muss vorab niemand entscheiden. Die Einordnung nehmen wir im Gespräch vor.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.