Ein Fundort kann nach gründlichem Wischen sauber aussehen und trotzdem nicht sauber sein, weil das, was zurückbleibt, in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich einzieht. Wir übernehmen die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung in Dahn, reinigen Wohnungen nach einem Todesfall und führen Wohnungsauflösungen durch. Gearbeitet wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Weil sich das Ausmaß erst beurteilen lässt, wenn jemand die betroffenen Stellen fachlich prüft und dabei auch unter den Belag schaut. Ein Fundort endet nicht dort, wo etwas zu sehen ist: Material saugt auf, Fugen leiten weiter, und ein Wischgang verteilt Rückstände über Flächen, die vorher unberührt waren. Deshalb wird kontaminiertes Material entfernt und fachgerecht entsorgt, bevor die Flächen mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert werden. Wie viel das im einzelnen Fall ist, zeigt die Besichtigung.
Er richtet sich danach, in welchem Zustand die Räume sind und wie viel Material ausgebaut werden muss. Die Besichtigung davor kostet nichts, danach liegt ein Angebot vor, und gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Zum Schluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung geklärt, weil sich erst dort zeigt, wie viel Substanz betroffen ist. Gehört eine Wohnungsauflösung dazu, werden Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke gesichert und den Berechtigten übergeben.
Ja. Der Geruch stammt aus der Quelle im Material und nicht aus der Luft, und solange diese Quelle im Boden oder in der Wand sitzt, kehrt er zurück. Ist sie zusammen mit dem kontaminierten Material entfernt, bleibt auch der Geruch weg.
Der erste Schritt ist ein Telefonat, in dem Sie schildern, was geschehen ist und in welchem Zustand die Räume sind.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
