In einer Wohnung steht mehr als Möbel. Da sind Briefe, Fotos, Kleidung, Dinge, an denen etwas hängt. Wenn wir eine Wohnung in Daaden nach einem Todesfall übernehmen oder auflösen, wird vor dem ersten Handgriff besprochen, was mit diesen Sachen geschehen soll. Das Gleiche gilt für eine Tatortreinigung: gearbeitet wird erst, wenn der Umfang feststeht und Sie zugestimmt haben.
Weil die Oberfläche nur der kleinere Teil ist. Rückstände sinken in Fugen, in Bodenbeläge, in Holz und in den Estrich darunter. Wird allein oben gewischt, sieht der Raum sauber aus, während im Material alles geblieben ist. Wie sauber eine Fläche wirkt, sagt nichts über ihren biologischen Zustand. Wischen verteilt zudem, was es eigentlich lösen soll. Auch der Geruch hängt nicht in der Luft, er sitzt in der Quelle im Material. Ist die Quelle heraus, ist er dauerhaft weg. Bei einer Leichenfundortreinigung tragen wir deshalb betroffenes Material ab, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen mit VAH-gelisteten Präparaten.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume. Deshalb sieht sich zuerst jemand die Wohnung an, und diese Besichtigung kostet nichts. Danach erhalten Sie ein Angebot, in dem der Umfang der Arbeiten steht. Begonnen wird erst, wenn Sie es angenommen haben.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung besprochen. Zwei Wohnungen sehen nie gleich aus, darum nennen wir vorher keine Dauer. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Sie im Haus niemandem begegnen müssen.
Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir die Freigabe des Ortes ab. Vorher wird nichts betreten und nichts bewegt. Danach kommt die Besichtigung, und aus ihr ergibt sich, was bei der Reinigung oder der Wohnungsauflösung zu tun ist.
Für den Anfang genügt eine kurze Schilderung: was passiert ist und um welche Räume es geht. Alles Weitere klärt sich vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
